Der Begriff „Vergangenheit“ hat etwas verschleierndes. Er suggeriert ein Set vergangener Ereignisse oder Eigenschaften, die Abgeschlossenheit von bestimmten Prozessen, die nicht mehr der Gegenwart zugerechnet werden könnten. Dieser Begriff versucht eine „vergangene Beschaffenheit“[1], das Charakteristikum des Zurückliegenden zu fassen. Und in der Tat mag es sein, dass ein Ereignis sich nie wieder derart zeigt und erlebt wird wie in der Unmittelbarkeit seiner Gegenwart, des Momentes seines „Vergehens“[2].
Dennoch ist ein Ereignis[3] in gewisser Weise weiterhin erlebbar, denn es hinterlässt etwas. Diese Hinterlassenschaft lässt sich aus der jeweiligen Gegenwart lesen und deuten, und trägt dazu bei, – je nach wissenschaftstheoretischer Ausrichtung des/der Interpretierenden – das „vergangene Ereignis“ zu rekonstruieren oder zumindest ein (aussagekräftiges und zusammenhängendes bzw. widerspruchsfreies) Bild des Ereignisses zu entwerfen (konstruieren).
Die Hinterlassenschaft eines sogenannten Ereignisses, ist zumindest solange nicht vergangen wie es die Möglichkeit ihrer Betrachtung und Erfahrung gibt. Wenn die Hinterlassenschaft eines Ereignisses thematisiert und zur Interpretation bzw. (Re)Konstruktion herangezogen wird, dann wird die Hinterlassenschaft zur „Spur“ eines Ereignisses.
Als ein Träger solcher Spuren oder unter Umständen auch als Spur selbst (?) soll hier Landschaft näher in den Fokus genommen werden…
(JB)
[1] Z.B. morphologisch setzt sich der Begriff zusammen aus dem Partizip Perfekt des Verbs „vergehen“, also des bereits sich vollzogen habenden Vergehens, und der substantivierenden Endung (sog. Nominalisierungssuffix) „-heit“, die auf eine entsprechende Beschaffenheit verweist.
[2] Der Gebrauch dieses Verbes geschieht nur, um die Logik des Begriffes „Vergangenheit“ nachzuvollziehen.
[3] Dieser Begriff passt sich hervorragend ein in die Logik von „Vergangenheit“, denn er verweist auf eine punktuelle Beschaffenheit.